Sie können bei uns bar oder mit EC bzw. Kreditkarte zahlen.
Eine Ratenzahlung ist bei uns leider nicht möglich.
Wir behalten uns vor, im Vorfeld vor größeren Operationen oder Behandlungen eine Anzahlung zu verlangen. Erkundigen Sie sich bitte vor einer Behandlung oder einem chirurgischen Eingriff nach den zu erwartenden Kosten.
Gut zu wissen
Die Berechnung des Honorars für tierärztliche Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einem von der Bundesregierung 2022 beschlossenem Gesetz.
Für fast alle denkbaren Einzelleistungen eines Tierarztes sind dort Netto-Preise festgelegt. Diese Preise entsprechen dem 1-fachen Gebührensatz.
Tierärzte sind verpflichtet, mindestens den 1-fachen Satz für ihre Leistungen zuzüglich Umsatzsteuer zu verlangen. Eine Unterschreitung des 1-fachen Satzes ist nicht möglich.
Unter bestimmten Bedingungen gilt der 2-fache bzw. 3-fache Gebührensatz. So gilt z.B. am Wochenende, Feiertagen und nachts, also immer im tierärztlichen Notdienst, ein erhöhter Gebührensatz.
Die Gebührenordnung finden Sie hier.
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